Doppelapprobation
Doppelapprobation bedeutet, dass ein Zahnarzt zwei staatliche Zulassungen hat, also sowohl als Zahnarzt als auch als Arzt approbiert ist. Das ermöglicht ihm, ein breiteres Behandlungsspektrum anzubieten, da er Kenntnisse aus beiden Fachgebieten kombiniert. Patienten profitieren davon, weil der Zahnarzt so zum Beispiel auch allgemeinmedizinische Aspekte in die Behandlung einbeziehen kann.